Therapieinformationen

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Die Beziehung zwischen PsychotherapeutIn und PatientIn ist für den Therapieverlauf von großer Bedeutung und das Erstgespräch dient daher vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen und der Überprüfung der Passung zwischen Ihnen und mir. Weiters werden wir in diesem Gespräch Ihre Beweggründe für die Therapie besprechen, wie Anliegen, Motivation und auch Erwartungen an die Behandlung.

Für eine weitere gemeinsame Zusammenarbeit besprechen wir die Rahmenbedingungen der Psychotherapie: Methode, Setting, Häufigkeit, Honorar, sowie Absage- und Urlaubsregelungen.

Dieses Gespräch dauert in der Regel 50 Minuten und kostet € 100, kann sich aber auch über mehrere Sitzungen erstrecken. Jede weitere Therapieeinheit (50 min) kostet € 100.

Bei einer Paartherapie dauert das Erstgespräch ca. 50 – 80 Minuten, und kostet, wie jede weitere Sitzung (50 Minuten), € 120.

Ich biete ein begrenztes Kontingent an Therapieplätzen mit Sozialtarif an. Bei Bedarf kann dies im Rahmen des Erstgesprächs geklärt werden (Bedarf und Verfügbarkeit).

Für meine Honorare kann eine Rückerstattung bei der Krankenkasse beantragt werden.

Ich biete Einzel- und Paartherapie für Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen an. Ebenso biete ich Therapie in englischer Sprache an.

Eine Einheit im Einzelsetting dauert in der Regel 50 Minuten und kostet € 100, bei einer Paartherapie ist die Dauer 50 Minuten und kostet € 120. Am Beginn einer Therapie ist die übliche Frequenz mit 1 x in der Woche zu veranschlagen, wird aber in Abhängigkeit und Absprache mit der KlientIn und deren Bedarf individuell vereinbart. Die Dauer hängt von der Thematik/Leidenszustand und Person ab und kann nicht pauschal angegeben werden. 

Eine vereinbarte Stunde kann bis zu 48 Stunden vor der Einheit kostenfrei und ohne Begründung abgesagt werden. Kurzfristig abgesagte Stunden müssen, wenn sie nicht neubesetzt werden können, verrechnet werden. 

Terminvereinbarungen können via Telefon (+43 660 6633507) oder Email (praxis@cornelia-knuenz.at) gemacht werden.

Für das Gelingen einer therapeutischen Beziehung ist die Verschwiegenheitspflicht des Psychotherapeuten nicht nur ein zentraler Punkt sondern auch gesetzlich verankert.

Psychotherapiegesetz §15: Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.